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   OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 20 W 28/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12642
OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 20 W 28/16 (https://dejure.org/2016,12642)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.02.2016 - 20 W 28/16 (https://dejure.org/2016,12642)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 20 W 28/16 (https://dejure.org/2016,12642)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs. 3 S. 1 GmbHG, § 6 Abs. 2 GmbHG
    Anforderungen des § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 u. 3, S. 3, 8 Abs. 3 S. 1
    Versicherung der Geschäftsführer in "Wir"-Form entspricht nicht den Anforderungen des § 8 Abs. 3 S. 1 GmbHG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen des § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 8 Abs. 3 S. 1; GmbHG § 6 Abs. 2
    Versicherung; Geschäftsführer; Anmeldung

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 8 Abs. 3 S. 1; GmbHG § 6 Abs. 2
    Anforderungen an die Versicherung der Geschäftsführer einer GmbH hinsichtlich des Nichtvorliegens von Berufs- und Gewerbeverboten und strafrechtlicher Verurteilungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine gemeinschaftliche Versicherung der GmbH-Geschäftsführer über Nichtvorliegen von Bestellungshindernissen bei Anmeldung der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherung der Geschäftsführer über fehlende Berufs- und Gewerbeverbote sowie Verurteilungen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Versicherung der Geschäftsführer nach § 8 Abs. 3 S. 1 GmbHG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1437
  • ZIP 2016, 1629
  • NZG 2016, 918
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10

    Handelsregisteranmeldung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 20 W 28/16
    Die Versicherung habe den Zweck, dem Registergericht auf schnelle und einfache Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten - unter erhöhtem Verwaltungsaufwand - durch ein Auskunftsersuchen gemäß § 41 Absatz 1 Nr. 1 BZRG selbst verschaffen müsse (BGH, Beschluss vom 17.05.2010, Az. II ZB 5/10, zitiert nach juris, dort im Zusammenhang mit der Rechtsfrage, ob eine Versicherung des Geschäftsführers zum Ausschluss der nach § 6 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG entgegenstehenden Bestellungshindernisse ausreicht, wonach er noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden sei; diese Rspr. aus Anlass einer Versicherung nach § 39 Abs. 3 S. 1 GmbHG zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer Verurteilung bestätigend: BGH, Beschluss vom 07.06.2011, Az. II ZB 24/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.06.2011 - II ZB 24/10

    Ausschlussgrund für die Bestellung des GmbH-Geschäftsführers: Versicherung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 20 W 28/16
    Die Versicherung habe den Zweck, dem Registergericht auf schnelle und einfache Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten - unter erhöhtem Verwaltungsaufwand - durch ein Auskunftsersuchen gemäß § 41 Absatz 1 Nr. 1 BZRG selbst verschaffen müsse (BGH, Beschluss vom 17.05.2010, Az. II ZB 5/10, zitiert nach juris, dort im Zusammenhang mit der Rechtsfrage, ob eine Versicherung des Geschäftsführers zum Ausschluss der nach § 6 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG entgegenstehenden Bestellungshindernisse ausreicht, wonach er noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden sei; diese Rspr. aus Anlass einer Versicherung nach § 39 Abs. 3 S. 1 GmbHG zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer Verurteilung bestätigend: BGH, Beschluss vom 07.06.2011, Az. II ZB 24/10, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2011 - 20 W 246/11

    Handelsregister: Zur Frage des Inhalts der nach § 8 Absatz 3 Satz 1 abzugebenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 20 W 28/16
    Zur Erleichterung des Anmeldungs- und Prüfungsverfahrens sollten daher die Geschäftsführer verpflichtet werden, in der Anmeldung zu versichern, dass keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung insoweit entgegenstehen (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 11.07.2011, Az. 20 W 246/11, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 30.08.1993 - 20 W 336/93

    Beweiskraft eines nur für Grundbuchzwecke erteilten Erbscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 20 W 28/16
    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist dabei nur das in den angefochtenen Zwischenverfügungen des Registergerichts und von der Beschwerde alleine angegriffene Eintragungshindernis nicht aber die Entscheidung über die Anmeldung selbst (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 30.08.1993, Az. 20 W 336/93, BayObLG, Beschluss vom 13.07.1983, Az. BReg 3 Z 122/83 in BayObLGZ 1983, 176 ff, 178).
  • BayObLG, 25.01.1972 - BReg. 2 Z 69/71
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 20 W 28/16
    Die Entscheidungsbefugnis des Beschwerdegerichts ist insoweit darauf beschränkt, ob die in den Zwischenverfügungen erhobene Beanstandung berechtigt ist, und es ist nicht seine Sache, in für das Amtsgericht bindender Weise, darüber zu befinden, ob dem Antrag statt des beanstandeten noch andere Hindernisse entgegenstehen (BayObLG, Beschluss vom 25.01.1972, Az. 2 Z 69/71 in BayObLGZ 1972, 24 ff, 28; vgl. auch Heinemann in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 382, Rn. 29).
  • OLG München, 17.05.2018 - 31 Wx 166/18

    GmbH - Handelsregistereintragung nur bei wirksamer Bestellung zum Geschäftsführer

    Das OLG Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 04.02.2016 (20 W 28/16 = NZG 2016, 816), der sich der Senat anschließt, zutreffend folgendes ausgeführt:.
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